Auto Ummeldung bei einem Umzug. Wie ist der Ablauf?

          


Auto Ummeldung beim Umzug in eine andere Stadt

Ein Umzug bedeutet nicht nur viel Stress und körperliche Arbeit, sondern auch viel Papierkram und Behördenrennerei. Denn neben der Ummeldung im Einwohnermeldeamt sollten Sie in all dem Umzugstrubel nicht vergessen, auch Ihr Fahrzeug rechtzeitig umzumelden.

Ummeldung nach jedem Umzug notwendig

Selbst wenn Sie nur ein Haus weiter oder auf die andere Straßenseite ziehen: Bei jedem Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt. Wenn Sie in einen neuen Landkreis ziehen sollten, dann müssen Sie zur Ummeldung – zusätzlich zu Ihren Unterlagen – auch Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie jedoch nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, dann dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen selbstverständlich behalten. Die Kosten sind zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber im Schnitt kostet Sie eine Ummeldung ungefähr 25 Euro. Sollten noch neue Nummernschilder hinzukommen, erhöhen sich die Ausgaben nochmals um etwa 35 Euro. Es empfiehlt sich übrigens, bei dieser Gelegenheit auch die Versicherung über Ihre Adressänderung zu informieren.

Übrigens: Autofahrer sollen künftig die Möglichkeit haben, bei einem Umzug über die Ländergrenzen hinweg ihr altes Kennzeichen zu behalten. Das wurde im April 2012 auf der Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen. Wann genau der Beschluss in allen Ländern umgesetzt werde, ist noch unklar. Nach den notwendigen gesetzlichen und technischen Vorarbeiten könnte er schon im kommenden Jahr bundesweite Praxis werden. Allerdings müssen Autofahrer ihren Wagen auch in Zukunft weiterhin ummelden.

Welche Ummelde-Fristen Sie nach dem Wohnungswechsel einhalten müssen

Zwar wurde §27 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) am 01.03.2007 durch §13 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZV) ersetzt. Allerdings hat sich dadurch kaum etwas geändert: Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten müssen nach wie vor unverzüglich den zuständigen Stellen der KFZ-Zulassung mitgeteilt werden. Dabei bleibt der Gesetzestext jedoch eine genaue Definition des Zeitrahmens "unverzüglich" schuldig.

Wenn Sie sichergehen wollen, einer Strafe für Fristverzug zu entgehen, sollten Sie sich innerhalb einer Woche bei den Behörden vorstellen. Diese Verpflichtung gilt übrigens auch bei einer Adressänderung innerhalb desselben Wohnortes.

Welche Unterlagen Sie für die Ummeldung brauchen

Folgende Unterlagen sollten Sie zur Vorlage bei der Zulassungsstelle bereithalten:

  1. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bei älteren Fahrzeugen den Fahrzeugschein)
  2. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) – wird allerdings nur bei einem Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk benötigt
  3. Die aktuelle TÜV-Bescheinigung
  4. Die aktuelle ASU-Bescheinigung zur Abgasuntersuchung
  5. Die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz: eVB. Sie ersetzt seit dem Jahr 2008 die so genannte Doppelkarte und wird Ihnen von ihrer Autoversicherung zugesandt. Auch bei einer KFZ Überführung wird die EVB Nummer für das Überführungskennzeichen benötigt. Mehr Informationen zum Thema Kurzzeitkennzeichen finden Sie auf
  6. Den Personalausweis: Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht selber ummelden, müssen eine schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
  7. Ihre alten Nummernschilder. Diese benötigen Sie jedoch nicht bei einem Wohnortwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks.