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Die Autoversicherung ist eine sogenannte Pflichtversicherung. Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung dürfen Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen gefahren werden. So sind alle Autofahrer verpflichtet, für ihre Fahrzeuge Autoversicherungen abzuschließen. Die Zulassung eines Fahrzeuges kann erst nach Vorlage der Versicherungskarte erfolgen.
Damit sollen mögliche Unfallopfer im Straßenverkehr geschützt werden, denn selten ist ein Autofahrer als Privatperson in der Lage, wenn er einen Unfall verursacht, die oft nicht unerheblichen Schäden und die daraus entstehenden Folgekosten selbst zu tragen. Deshalb ist auch bei Autoversicherungen bei der Police eine Deckungssumme bis zu 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden vorgeschrieben. Diese Autoversicherungen sind meist in ganz Europa gültig, für das Ausland gibt es speziell die grüne Versicherungskarte.
Tritt ein Unfallschaden ein, prüft die Versicherung zunächst die Umstände und die rechtliche Lage sowie die Ansprüche des Unfallopfers. Dabei muss sich der Versicherte nicht selbst bemühen, sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben und auch die Ansprüche des Geschädigten berechtigt, kümmert sich der Versicherer um die Schadenregulierung. |