Wer nicht regelmäßig in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und zum ersten Mal einen Traktor fahren möchte, steht vor der Frage, was es dabei zu beachten gilt. Wir informieren Sie hier, welche Führerscheinklassen zum Fahren eines Traktors berechtigen und an was Sie denken sollten, wenn Sie mit solch einem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind.

Der „kleine“ Traktor-Führerschein ist im Auto-Führerschein enthalten

Wer den herkömmlichen Autoführerschein der Klasse B besitzt, hat automatisch auch den „kleinen“ Traktor-Führerschein der Klasse L. Dieser besagt, dass der Inhaber Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen führen darf. Dabei gilt es jedoch, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu beachten.

traktorHäufig möchte man einen Traktor zusammen mit einem Anhänger verwenden, um zum Beispiel landwirtschaftliche Materialien wie Getreide und Dünger oder bestimmte Maschinen zu transportieren. Dank diverser Anhängervorrichtungen für Traktoren ist das Ziehen verschiedener Anhänger problemlos möglich. Wer den normalen Auto-Führerschein hat, darf auch einen Traktor mit Anhänger fahren, allerdings darf der Anhänger nur für ein Gesamtgewicht von 750 kg zugelassen sein. Das Gewicht von Traktor mitsamt Anhänger darf außerdem die besagten 3,5 Tonnen nicht übersteigen. Mit einem Anhänger darf man nicht schneller als 25 km/h fahren .

Der „große“ Traktor-Führerschein der Klasse T

Wer regelmäßig in der Landwirtschaft tätig ist, kommt um den Führerschein der Klasse T kaum herum. Diese Fahrerlaubnis, in welcher der Führerschein Klasse L automatisch enthalten ist, muss zusätzlich erworben werden und berechtigt zum Führer aller relevanten landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Darunter fallen Zugmaschinen mit Anhänger (bis 60 km/h erlaubt) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h. Bei der Fahrerlaubnis der Klasse T gibt es keine Beschränkungen des Gesamtgewichts. Im Führerschein der Klasse T ist übrigens auch der Mopedschein AM enthalten.

Die Regeln für Traktoren im Straßenverkehr

Wer zum ersten Mal oder nur selten mit dem Traktor im Straßenverkehr unterwegs ist, weiß oft nicht genau, welche Regeln es hier zu beachten gilt. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass ein Traktor nicht auf jeder Straße fahren darf. Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind tabu. Auf normalen Straßen oder Bundesstraßen ist die Fahrt mit einem Traktor jedoch erlaubt, sofern dies nicht ausdrücklich durch ein spezielles Verkehrsschild untersagt wird. Seit 2021 gilt für Traktoren im Straßenverkehr eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h – zuvor lag diese bei nur 25 km/h. Wichtig ist außerdem, dass der Traktor zugelassen ist und über ein amtliches Kennzeichen verfügt, wenn er auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll. Wer nur auf dem Hof mit dem Traktor unterwegs ist, benötigt kein Kennzeichen.

Weitere Voraussetzungen für Traktoren im Straßenverkehr

Möchte man mit einem Traktor auf öffentlichen Straßen fahren, muss dieser natürlich die allgemeinen Regeln und Bedingungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen. Das heißt, der Traktor muss unter anderem über eine Grundbeleuchtung verfügen, die aus Scheinwerfern, Rücklichtern, Bremslicht, Standlicht und Blinkern besteht. Seit Kurzem ist außerdem eine Kennzeichenbeleuchtung für Traktoren verpflichtend, die dafür sorgt, dass das Nummernschild jederzeit gut sichtbar ist. Ferner muss der Traktor am Heck mit roten Reflektoren ausgestattet werden, die seine Sichtbarkeit erhöhen. Wie beim Auto auch gehören ein Verbandskasten und Warndreieck zur Grundausstattung des Traktors.