Leasing ist eine gute Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen ein neues Fahrzeug oder einen Jahreswagen für einige Jahre zu fahren und dann wieder abzugeben. Die verschiedensten Marken können auf diese Weise in Anspruch genommen werden.

OLYMPUS DIGITAL CAMERABMW Leasing ist ebenso möglich, wie das Leasing von Audi, VW oder auch ausländischen Marken. Bei der Leasing-Rückgabe sollte jedoch auf einige Punkte geachtet werden.

Wichtige Tipps für die Rückgabe

Wenn die Zeit gekommen ist, ein Leasing-Fahrzeug wieder abzugeben, macht sich Unsicherheit breit. Was ist eigentlich alles zu beachten und welche Kosten können entstehen? Immer wieder wird davon berichtet, dass die Nachzahlungen höher als erwartet ausgefallen sind. Das lässt sich jedoch vermeiden, wenn einige Punkte beachtet werden:

  1. Mit der Vorbereitung rechtzeitig beginnen
    Der Leasingnehmer weiß von Beginn an, wann die Rückgabe des Autos ansteht. Daher ist es möglich, rechtzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen und so nicht überrascht zu werden. Zu den Vorbereitungen gehört es beispielsweise, noch einmal einen Blick auf die Vertragsunterlagen zu werfen. Was wurde eigentlich abgesprochen?

    Es ist durchaus erlaubt, das Auto einem Gutachter vorzustellen. Dieser kann schauen, ob es Schäden gibt, die vor der Abgabe noch ausgebessert werden sollten. Diese Ausbesserungen können auch von einer Werkstatt der Wahl durchgeführt werden.

  2. Pflege des Autos
    Es ist wichtig sich immer bewusst zu machen, dass es sich um einen Leihwagen handelt. Das heißt, das Auto ist nicht im eigenen Besitz. Die Pflege hat daher einen wichtigen Einfluss auf das Ergebnis bei der Rückgabe. Eine regelmäßige Reinigung im Innen- und Außenbereich ist ebenso wichtig, wie eine bedachte Fahrweise.

    Eine normale Abnutzung wird durch jeden Leasinggeber normalerweise akzeptiert. Wenn die Abnutzungserscheinungen aber über den normalen Gebrauch hinausgehen, kann eine Ausbesserung teuer werden.

  3. Übergabe nur mit einem Zeugen
    Der Leasingnehmer ist auf der sicheren Seite, wenn er nicht allein zur Übergabe des Fahrzeugs geht. Es ist nicht verkehrt, einen Zeugen mitzunehmen und alles zu dokumentieren. Es kann auch darauf bestanden werden, dass Vereinbarungen auf den Dokumenten durch den Leasinggeber vermerkt werden.

Es ist immer das Ziel, eine gute Einigung zu finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist und vielleicht sogar einen weiteren Leasingvertrag nach sich zieht.