Ist der Neuwagen endlich gekauft, sollte dieser natürlich auch bestmöglich versichert sein. Im Falle eines Unfalls könnte sonst ein erheblicher Sach- oder auch Personenschaden entstehen.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Versicherungsoptionen aufgezeigt, denn einige eignen sich besser für ein neues Kraftfahrzeug als andere.

Die Haftpflichtversicherung

UnfallDie Haftpflicht ist quasi das “Minimum“ an Versicherung, das zum Schutz des Neuwagens abgeschlossen werden kann. In Deutschland darf der Wagen ohne eine Haftpflichtversicherung nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Meist wird diese Art der Versicherung bei älteren PKWs abgeschlossen, die nur noch einen geringen Wert besitzen. Ein Totalschaden würde in diesem Fall zu keinen hohen finanziellen Verlusten führen. In einem Schadensfall tilgt der Versicherer die Schadensersatzansprüche, welche gegen den Versicherungsnehmer gestellt werden. Der Versicherungsnehmer hat somit keine Pflichten gegenüber einem Dritten zu erfüllen, es sei denn der Schaden wurde fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht.

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Wagen des Halters ab. Sie wird meist in Kombination mit der Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen. In folgenden Fällen ist der Fahrzeughalter mit einer Teilkasko versichert:

  • Schäden durch Kurzschluss
  • Brand- oder Explosionsschäden
  • Schäden durch Marder
  • Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden
  • Schäden durch Wildunfälle
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Die Jahresbeträge sind abhängig von dem PKW und seiner Typenklassen-Einstufung. Bei der Auswahl des Neuwagens sollte diese Einstufung für die Zukunft beachtet werden. Nach einigen Jahren ersetzt die Kombination aus Teilkaskoversicherung und Haftpflichtversicherung schließlich die Vollkaskoversicherung.

    Die Vollkaskoversicherung

    Die Vollkaskoversicherung ist bei einem Neuwagen besonders zu empfehlen. Durch die deutlich höheren Kosten als bei der Teilkaskoversicherung, lohnen sie sich jedoch nur die ersten Jahre nach dem Kauf des Wagens. Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden an dem eigenen PKW ab. Diese Schäden müssen durch Beschädigung oder Zerstörung entstanden sein. Ebenfalls enthält sie den Verlust des versicherten Gegenstandes. Wird der Neuwagen gestohlen, kann sich der Versicherungsnehmer ebenfalls auf die Vollkaskoversicherung berufen. Diese Art der Versicherung fällt in ihren Prämien recht kostspielig aus und ist deshalb in Deutschland keine Pflicht. Sobald das Auto einen gewissen Wert verloren hat, lohnt sich der Abschluss der Vollkaskoversicherung nicht mehr.

    Die Selbstbeteiligung

    Der Begriff “Selbstbeteiligung“ ist im Zusammenhang mit Versicherungen ebenfalls von großer Bedeutung. Dabei handelt es sich um denjenigen Anteil, welchen der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selbst übernehmen muss. Die Selbstbeteiligung kann sich auf ein Jahr oder auf den Schadensfall beziehen. Erst nach Überschreiten dieser Summe, bezahlt die Versicherung den entstandenen Schaden.

    Der Rabattschutz

    Der Rabattschutz schützt die Kunden vor einer Rückstufung. Entsteht sich ein Schaden, wird der Versicherungsnehmer meist zurückgestuft, was bedeutet, dass sich die Beiträge in Zukunft für ihn erhöhen. Vor genau diesem Fall können sich die Versicherungsnehmer mit dem Rabattschutz schützen, indem sie ein bestimmtes Tarifmodell wählen.

    Fazit:
    Im Einzelfall ist es manchmal nicht immer einfach, den besten Versicherungsschutz für sein Gefährt zu finden. Hier kann beispielsweise ein Versicherungsvergleich bei Verivox helfen. Dieser lässt sich online schnell und einfach ausführen und bringt sofort das passende Ergebnis.