Wer illegal Rennen fährt, macht sich schuldig – ob er nun vorher eine Absprache mit seinen Gegnern getroffen hat oder nicht. Dies entschied nun das Oberlandesgericht in Hamm.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der sich laut Zeugenaussagen in einem Kreisverkehr ein Rennen mit drei weiteren Pkw geliefert hatte. Der Fahrer bestritt das und behauptete, man habe sich im Freundeskreis lediglich gegenseitig die neu getunten Autos vorführen wollen. Eine Absprache zu einem Rennen habe es nicht gegeben.

Dem Gericht jedoch reichten die eindeutigen Zeugenaussagen für eine Verurteilung aus. Das beobachtete Fahrverhalten spreche eindeutig für ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus dem Urteil (Az.: 1 RBs 24/13).