Es passiert oft schneller als man denkt: Ein kurzes Aufblitzen während der Autofahrt und es findet sich einige Tage später ein teures Portrait von Ihnen am Steuer in Ihrem Briefkasten. Im schlechtesten Falle werden Ihnen auch noch Punkte auf das Konto in Flensburg mitgeliefert.

Doch welche Konsequenzen haben Sie zu erwarten und wie viele Punkte gibt es überhaupt für welches Vergehen? Diese Fragen werden im folgenden Ratgeber einfach und kompakt geklärt.

Die verschiedenen Kategorien für die Punktevergabe

rote-ampelGrundsätzlich wird die Vergabe der Punkte in drei Kategorien aufgeteilt. Je nach Kategorie gibt es einen bis drei Punkte.

  • Einen Punkt gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 20 km/h innerorts.
  • Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Entziehung der Fahrerlaubnis und für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es zwei Punkte auf das Flensburger Konto. Dazu zählt etwa das Überfahren einer roten Ampel.
  • Die höchste Anzahl an Punkten gibt es für schwere Straftaten, die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen. Ein Beispiel wäre hier Fahrerflucht.

Wie werden die Punkte auf dem Konto abgebaut

verkehrskontrolleDie Punkte auf Ihrem Konto verjähren je nach Schwere des Vergehens, also nach der Punktzahl, die Sie für ein Vergehen erhalten haben. Bei einem Vergehen mit einem Punkt dauert es zweieinhalb Jahre bis zur Verjährung. Ein Vergehen mit zwei Punkten Strafe ist nach fünf Jahren verjährt und ein Vergehen mit drei Punkten erst nach zehn Jahren.

Bei kleineren Bußgeldbescheiden, auch welche die mit einem Punkt einhergehen, gibt es oft auch die Möglichkeit die Bescheide anzufechten und so gar nicht erst Punkte auf Ihrem Konto anzusammeln.

Ein Bußgeld anzufechten ist meist einfacher als angenommen. Schätzungen gehen davon aus, dass jedes zweite Bußgeld zu Unrecht verhängt wird.

Diese Konsequenzen drohen

Auch bei den Konsequenzen für gesammelte Punkte gibt es verschiedene Kategorien, in denen je nach Punktestand andere Folgen auf Sie zukommen. Hier gilt jedoch zu beachten, dass Ihnen bei einer schweren Straftat im Straßenverkehr auch vor dem Erreichen der Punktegrenze der Führerschein entzogen wird.

  • Bei einem bis drei Punkten auf dem Konto drohen noch keine schwerwiegenden Konsequenzen. Sie werden lediglich vorgemerkt.
  • In der nächsten Kategorie von vier bis fünf Punkten erhalten Sie eine formelle Ermahnung mit gleichzeitiger Information über Ihren Punktestand in Flensburg.
  • Die vorletzte Kategorie reicht von sechs bis sieben Punkten und hat eine Verwarnung zur Folge, die Sie über den baldigen Verlust des Führerscheins informiert. Außerdem werden Sie aufgefordert ein Fahreignungsseminar zu besuchen.
  • Haben Sie die Acht-Punkte-Grenze überschritten wird Ihnen der Führerschein entzogen.

Eine Auskunft über Ihre aktuelle Punktzahl können Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen