Das Auslesen von Fahrerkarten ist in verschiedensten Situationen notwendig. Egal, ob zur Kontrolle durch den Arbeitgeber, aufgrund von Kontrollen durch die verfolgenden Behörden (Bundesamt für Güterverkehr oder Polizei) oder auch zur Selbstkontrolle – überall müssen die Karten ausgelesen werden.

lkwsDarauf sichtbar sind sowohl die Geschwindigkeit, als auch die Lenkzeiten der Kraftfahrer. Bei einer Fahrerkarte handelt es sich um einen digitalen Fahrtenschreiber, der personengebunden ist. Er existiert nahezu nur noch in Kartenform. Die Karte ist hierbei mit einem Chip versehen ist. Der digitale Fahrtenschreiber ist für alle Fahrzeuge Gespanne, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, gesetzlich vorgeschrieben.

Von der Beantragung bis zur Nutzung

Um eine entsprechende Karte zu beantragen ist es notwendig, dass der Kartenführerschein vorgelegt wird. Des Weiteren ist der Schreiber mit einem biometrischen Passfoto hinterlegt. Dabei ist die Fahrerkarte maximal 5 Jahre gültig und darf nur in Verbindung mit der passenden, aktuell gültigen Fahrerlaubnis benutzt werden. Die Karte muss jederzeit während der Fahrt mit sich geführt werden und darf dabei weder beschädigt noch verschmutzt sein.

Ebenso müssen die entsprechenden Funktionen des Gerätes am LKW so betätigt werden, dass eine einwandfreie Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten stattfindet. Für den Arbeitgeber besteht ebenso eine besondere Pflicht: die Daten müssen regelmäßig zwischengespeichert werden. Hierbei geht das Fahrerkarten auslesen durch Software. Nach der Speicherung müssen die Daten für mindestens ein ganzes Jahr archiviert werden.

Verlust, Diebstahl oder Defekt: was nun?

Sollte eine Fahrerkarte gestohlen werden, defekt sein oder verloren gehen, so ist unverzüglich eine neue Karte zu beantragen. Die Frist hierfür beträgt 7 Tage. Zudem sind in einem solchen Fall die Angaben des LKW vor Beginn der Fahrt auszudrucken. Anschließend sind auf dem Ausdruck verschiedenste persönliche Daten einzutragen. Bei einem Defekt muss die defekte Karte zur zuständigen Behörde zurückgeschickt werden. Hierbei darf die Fahrt ohne digitalen Fahrtenschreiber höchstens 15 Tage fortgesetzt werden.

Lenk- und Ruhezeiten: das A und O einer sicheren Fahrt

Beim Fahren eines LKWs ist eine tägliche Ruhezeit einzuhalten. Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt hierbei 11 Stunden pro Tag. Jedoch müssen mindestens neun Stunden von dieser Zeit am Stück verbracht werden. Sollte den Kontrollbehörden auffallen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten nicht eingehalten wurden, so drohen empfindliche Strafen. Besonders ist hierbei zu beachten, dass nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Arbeitgeber mit einem Bußgeld in enormer Höhe belangt werden könnte.

In den verschiedensten Bereichen ist es notwendig die Fahrerkarten auszulesen. Der Umstieg auf die digitalen Fahrerkarten hat in den letzten Jahren ideal geklappt. In vergangenen Tagen gab es noch analoge Fahrtenschreiber und zu stempelnde Karten für die Lastkraftwagenfahrer. Diese sind heute höchstens bei LKWs zu finden, die nicht der EU angehören oder ein beachtliches Alter haben. Sowohl bei Verlust, als auch bei Ruhe- und Lenkzeiten ist es mehr als wichtig, dass man sich an die gesetzlichen Vorschriften hält.

Im anderen Falle können hierbei empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Auch an das Zwischenspeichern der Daten durch den Arbeitgeber ist in jedem Falle zu denken. Dies ist einfach via Software möglich. Im generellen Zweifelsfall oder bei Unsicherheiten sollte man Kontakt zu zuständigen Behörde aufnehmen, damit es keine Missverständnisse gibt oder es zu unbeabsichtigten Verstößen kommt.