Wenn der Führerschein verloren geht oder gestohlen wird, sollte so schnell wie möglich ein Ersatzführerschein beantragt werden, denn wer mit dem Auto fährt muss seinen Führerschein immer dabei haben. Die Beantragung eines Ersatzführerscheins ist nur persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle erfolgen.

          


Beantragung des Führerscheins

Wenn der Führerschein verloren geht oder gestohlen wird, sollte so schnell wie möglich ein Ersatzführerschein beantragt werden, denn wer mit dem Auto fährt muss seinen Führerschein immer dabei haben. Die Beantragung eines Ersatzführerscheins ist nur persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle erfolgen.

Welche Dokumente und Unterlagen müssen mitgenommen werden?

Ein Antrag auf einen Ersatzführerschein kann immer nur persönlich gestellt werde, denn das Ersatzdokument muss immer vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden. Außer einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ist ein biometrisches Lichtbild im Format 45x35 mm erforderlich.

Das Passfoto muss im Hochformat hergestellt sein und darf keinen Rand haben. Wurde der abhandengekommene Originalführerschein bei einer anderen Führerscheinstelle als der aktuell zuständigen Stelle ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift vorgelegt werden. Dies kann der Fall sein, wenn sich die Zuständigkeit der Führerscheinstelle zum Beispiel durch einen Umzug zwischenzeitlich geändert hat.

Die zuständige Führerscheinstelle richtet sich immer nach dem Wohnort. In der Regel ist sie an die, für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde beim Straßenverkehrsamt gekoppelt. Wird eine Karteikartenabschrift benötigt, muss diese bei der Führerscheinstelle beantrag werden, die für die Ausstellung des Originalführerscheins zuständig war. Alle diese Dokumente und Unterlagen werden immer benötigt, wenn ein Ersatzführerschein beantragt werden muss. Darüber hinaus sind weitere Dokumente notwendig, die jedoch vom Grund des Abhandenkommens abhängig sind.

Vom Grund des Abhandenkommens abhängige Dokumente

Beim Verlust des Führerscheins muss dieser neu beantragt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund des Verlustes. Neben den bereits genannten Unterlagen werden weitere, vom Grund des Abhandenkommens abhängige Dokumente für die Beantragung eines Ersatzführerscheins benötigt. Ging der Führerschein verloren, ist eine Eidesstattliche Versicherung des Führerscheininhabers über das Abhandenkommen des Originaldokumentes notwendig. Diese kann wahlweise vor der Antragsstellung beim Notar oder aber direkt vor Ort bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.

Wurde der Originalführerschein gestohlen entfällt die Eidesstattliche Versicherung. Dafür ist jedoch eine Diebstahlbescheinigung von der Polizei zur Beantragung eines Ersatzführerscheins notwendig. eine Diebstahlbescheinigung erhält der Bestohlene von der Polizei, sobald er den Diebstahl zur Anzeige bringt.